Gesundheitsversorgung in Deutschland: Das deutsche Gesundheitssystem

Von | Dezember 7, 2020

Das deutsche Gesundheitssystem ist selbstverwaltend und wird von vielen Institutionen und Akteuren betrieben. Diese Informationen beschreiben die Organisationen, die am Gesundheitssystem beteiligt sind, die Struktur des Systems und wie es sich im Laufe der Zeit verändert hat.

Das deutsche Gesundheitssystem gliedert sich in drei Hauptbereiche: ambulante Versorgung, stationäre Versorgung (Krankenhaussektor) und Reha-Einrichtungen.

Zu den für die Führung des Gesundheitssystems zuständigen Einrichtungen zählen die Verbände und Vertreter verschiedener Anbieter und Berufe, Krankenversicherer, Aufsichtsbehörden, das Bundesministerium für Gesundheit, Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.

Die Grundprinzipien des Gesundheitssystems

Das Gesundheitssystem in Deutschland basiert auf vier Grundprinzipien:

  • Pflichtversicherung: Jeder muss gesetzliche Krankenversicherung hat ( „gesetzliche Krankenversicherung “ – GKV ) , sofern ihre Bruttoerträge sind unter einer festgelegten Grenze ( „Versicherungspflichtgrenze “). Jeder, der mehr als das verdient können wählen , eine private Versicherung haben ( „private Krankenversicherung “ – PKV ).
  • Finanzierung durch Versicherungsprämien: Die Gesundheitsversorgung wird hauptsächlich aus den Prämien finanziert, die von versicherten Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern gezahlt werden. Steuerüberschüsse tragen ebenfalls dazu bei. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, was dies bedeutet: Staatlich finanzierte Gesundheitssysteme wie in Großbritannien oder Schweden stützen sich auf Steuereinnahmen. In marktorientierten Systemen wie dem in den USA müssen viele Menschen die Kosten für die Behandlung und den Verdienstausfall aufgrund von Krankheit selbst tragen oder eine private Krankenversicherung abschließen.
  • Grundsatz der Solidarität: Im deutschen Gesundheitssystem tragen die gesetzlichen Krankenversicherungsmitglieder gemeinsam die individuellen Risiken der Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Jeder, der gesetzlich versichert ist, hat das gleiche Recht auf medizinische Versorgung und fortgesetzte Zahlung von Löhnen, wenn er krank ist – unabhängig von seinem Einkommen und seiner Prämienhöhe. Die Prämien basieren auf dem Einkommen. Dies bedeutet, dass die Reichen den Armen helfen können und die Gesunden den Kranken helfen können. Allerdings sind diese Prämien nur auf der Grundlage einer Prozentskala bis zu einem bestimmten Einkommensniveau (berechnet „Beitragsbemessungsgrenze “). Wer mehr als diesen Betrag verdient, zahlt die gleiche maximale Prämie.
  • Grundsatz der Selbstverwaltung: Während der deutsche Staat die Bedingungen für die medizinische Versorgung festlegt, liegt die weitere Organisation und Finanzierung der einzelnen medizinischen Leistungen in der Verantwortung der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitssystems. Diese setzen sich aus Mitgliedern zusammen, die Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Versicherer und Versicherte vertreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ( „Gemeinsamer Bundesausschuss “ oder G-BA – siehe auch unten: „Struktur und Institutionen des Gesundheitswesens“) ist die höchste Instanz der Selbstverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein bisschen Geschichte: Die fünf Zweige der sozialen Wohlfahrt

Die Anfänge des deutschen Gesundheitssystems lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen, als Handwerker Gildenmitglieder waren. Die Gilden stellten eine frühe Form der Krankenversicherung auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips zur Verfügung: Alle Gildenmitglieder zahlten in einen Fonds ein, der dann verwendet wurde, um einzelnen Mitgliedern zu helfen, wenn sie finanzielle Schwierigkeiten hatten, beispielsweise aufgrund einer Krankheit. Bereits zu Beginn der industriellen Revolution wurden Versicherungsfonds für Fabrikarbeiter organisiert. Diese verschiedenen Formen der Sozialversicherung wurden dann im späten 19. Jahrhundert durch die Sozialpolitik von Otto von Bismarck standardisiert. Die Krankenversicherung wurde erstmals 1883 eingeführt. Ihr Hauptziel war die Versicherung im Krankheitsfall, hauptsächlich für Arbeitnehmer, die sowohl in der industriellen als auch in der nichtindustriellen Produktion tätig sind.

Jedem Versicherten wurde das Recht auf kostenlose medizinische Behandlung und Medizin sowie Krankengeld und eine Bestattungszulage gewährt. Zu dieser Zeit waren rund 10 Prozent der Bevölkerung krankenversichert – im Vergleich zu fast 100 Prozent in Deutschland.

Auf die Einführung der Krankenversicherung im Jahr 1883 folgte die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung (1884) und der Pensionskassen (1889). Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 eingeführt.

Die Unfallversicherung deckt beispielsweise medizinische Leistungen ab, die für arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten erforderlich sind, und umfasst Zahlungen bei arbeitsbedingten Behinderungen oder Todesfällen. Die Unfallversicherung ist auch für Arbeitnehmer obligatorisch, wird jedoch ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.

Gesetzliche Pensionskassen werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Diese Mittel werden zur Zahlung von Altersrenten, Invalidenrenten und Rehabilitationskosten für Arbeitnehmer verwendet.

Die Pflegeversicherung – der fünfte Zweig des Sozialversicherungssystems – wurde erst 1995 eingeführt. Sie deckt einen Teil der Kosten für Pflege und Unterstützung, wenn diese Leistungen benötigt werden.

Struktur und Institutionen des Gesundheitssystems

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für die Politikgestaltung auf Bundesebene zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Entwicklung von Gesetzen und die Ausarbeitung von Verwaltungsrichtlinien für die Selbstverwaltungsaktivitäten im Gesundheitswesen. Das Gesundheitsministerium leitet eine Reihe von Institutionen und Agenturen, die für die Behandlung übergeordneter Fragen der öffentlichen Gesundheit zuständig sind, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (BfArM). PEI). Die Bundesanstalt für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheidet über die Zulassung von Arzneimitteln. Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Zulassung von Impfstoffen zuständig.

In Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das höchste Entscheidungsgremium innerhalb des selbstverwalteten Gesundheitssystems. Es umfasst Mitglieder, die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, die gesetzlichen Versicherer, Krankenhäuser und Patienten vertreten. Als zentrale Einheit der Selbstverwaltung auf Bundesebene entscheidet der Gemeinsame Ausschuss des Bundes darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Versicherern abgedeckt werden und in welcher Form diese Deckung erfolgen soll.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist auch für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zuständig. Unter anderem – – Es wird von dieser Rolle unterstützt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ( „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen “ – IQWiG), der Herausgeber dieser Website. Das Institut bewertet die Vorteile und Risiken von Behandlungen und diagnostischen Verfahren. Dazu werden die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu ausgewählten Themen analysiert. Die Ergebnisse sind dann bei Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen. Auf der IQWiG-Plattform „ThemenCheck Medizin“ können Fragen zur medizinischen Forschung gestellt werden.

Wichtige Gesundheitsdienstleister, Institutionen und Verbände sind:

  • Krankenversicherer: Die gesetzlichen Krankenversicherer sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass sie medizinisch versorgt werden. Dies geschieht durch Verträge mit vielen verschiedenen Institutionen und Organisationen, einschließlich der Verbände der gesetzlichen Versicherungsärzte und Zahnärzte sowie der Ärzte-, Krankenhaus- und Apothekenverbände. Der Nationalverband der gesetzlichen Krankenkassen ( „GKV-Spitzenverband „) ist der Bundesverband aller gesetzlichen Versicherer. Ihre Tätigkeit ist gesetzlich geregelt und sie vertritt die Interessen der verschiedenen Versicherer. Private Krankenversicherer bieten ihren Mitgliedern Voll-, Teil- oder Zusatzversicherungen an. Sie werden vom Verband der Privatversicherer ( „PKV-Verband „) vertreten.
  • Verbände der gesetzlichen Versicherung Ärzte und Zahnärzte: Alle Ärzte und psychische (nicht-medizinischer) Psychotherapeuten , die Rechnung Leistungen der gesetzlichen Versicherer gehören zu Verbänden der gesetzlichen Versicherung Ärzte ( „Kassenärztliche Vereinigungen “ – KV), während Zahnärzte von den Verbänden der gesetzlichen Versicherung vertreten sind Zahnärzte ( „Kassenzahnärztliche Vereinigungen “ – KZV). Die entsprechenden Gremien auf Bundesebene sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Der Tätigkeitsbereich dieser Verbände ist gesetzlich festgelegt.
  • Krankenhausverband: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ( „Deutsches Krankenhaus “ – DKG) stellt die zentralen und regionale Vereinigungen der verschiedenen Organe die Krankenhäuser laufen, wie Städte und Gemeinden, religiöse Organisationen, Non-Profit – Verbände und andere private Sponsoren.
  • Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Apotheker Kammern: Bei der einzelnen Bundesland ( Bundesland ) Ebene, alle Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker müssen Mitglieder ihrer jeweiligen Zustand Kammer sein. Diese Kammern sind unter anderem für die Überwachung der beruflichen Pflichten der Mitglieder und die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung zuständig. Sie überwachen auch die professionelle Zertifizierung und die Prüfungen des Medical Board und bewerten und lösen Ansprüche wegen Fehlverhaltens. Die Landeskammern haben auch entsprechende Kammern auf Bundesebene.
  • Public Health Service ( „öffentlicher Gesundheitsdienst “ – ÖGD): Der Public Health Service hat die Verantwortung der Menschen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Regionale Gesundheitsabteilungen regeln die Hygiene in Gemeinschaftsgebäuden, schützen vor Infektionen und fördern im Allgemeinen die Gesundheit. Sie bieten auch Beratung und Hilfe an, zum Beispiel für Menschen mit psychosozialen Problemen.
  • Apothekenverbände: Apotheken sind für die Bereitstellung von Medikamenten sowie für die Bereitstellung von Informationen und Ratschlägen zu den Medikamenten verantwortlich. Um die Verfügbarkeit der Medikamente sicherzustellen, unterzeichnen die Apothekenverbände Vereinbarungen mit dem Nationalen Verband der gesetzlichen Krankenkassen ( „GKV-Spitzenverband „) und den Versicherern.
  • Andere Angehörige der Gesundheitsberufe: Last but not least gibt es viele verschiedene Angehörige der Gesundheitsberufe, die keine Ärzte sind, darunter Physiotherapeuten, Logopäden, Krankenschwestern und Hebammen. Wenn sie Leistungen erbringen, die von den gesetzlichen Krankenversicherern abgedeckt werden, unterzeichnen ihre jeweiligen Verbände auch Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband und den Versicherern.
  • Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen: Viele Menschen haben sich zu Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen, die Patienten unterstützen und beraten. Darüber hinaus vertreten verschiedene Patientenorganisationen die Interessen der Patienten in Fragen der Gesundheitspolitik.